Agrarrecht

Neben unseren Kernkompetenzen sind wir auch kompetenter Ansprechpartner rund um Fragen und Problemstellungen im Bereich des Agrarrechts tätig.

Der Landwirt muss sich mit einer großen Anzahl an zivilrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Fragestellungen befassen, um seinen Betrieb konkurrenzfähig betreiben zu können. Heutzutage ist der Landwirt also auch als Unternehmer gefordert. Um dies zu gewährleisten erarbeiten wir den Landwirten und bäuerlichen Familien vernünftige und ergebnisorientierte Lösungen für ihre landwirtschaftsbetrieblichen Probleme.

Anders als bei den meisten Rechtsgebieten, die sich auf einen ausgewählten Lebensbereich beziehen, handelt es sich beim Agrarrecht um eine gerade auf landwirtschaftliche Unternehmen zugeschnittene Querschnittsmaterie. Ebenso verschieden wie die Landwirte selbst sind, so vielfältig ist auch unsere Tätigkeit in diesem Rechtsgebiet. Der Rechtsanwalt muss demnach ein breit gefächertes Wissen aus sämtlichen Rechtsgebieten und ein gehöriges Maß an wirtschaftlichem Verstand mitbringen.

Das Agrarrecht lässt sich grob in folgende verschiedene Teilgebiete untergliedern:

Zum agrarspezifischen Zivilrecht gehören unter anderem:

  • das Landpachtrecht
  • das landwirtschaftliche Sondererbrecht und Sonderfamilienrecht
  • das Produkthaftungsrecht und Lebensmittelrecht
  • das Jagdrecht und Jagdpachtrecht
  • die Besonderheiten bei Vertragsgestaltung und besonderen Vertragslockerungen, wie landwirtschaftliche Kooperationen, Absatz- und Einkaufsverträge und der Erwerb landwirtschaftlicher Betriebe
  • die Besonderheiten des Arbeitsrechts

Zum agrarspezifischen Verwaltungsrecht zählen unter anderem:

  • das Recht der Genehmigungsverfahren
  • die Grundzüge des Umweltrechts
  • das Naturrecht und das Pflanzenschutzrecht
  • das Düngemittelrecht und Saatgutverkehrsrecht
  • das Tierschutz-, Zucht- und Seuchenrecht
  • das Flurbereinigungs- und Landpachtverkehrsrecht
  • Das Weinrecht; Forstrecht, Jagd- und Fischereirecht
  • das Pferderecht
  • die Besonderheiten des Sozialversicherungsrechts
  • das Agrarabgabehilferecht
  • die Cross-Compliance-Verpflichtung

Darüber hinaus zählen zu diesem auch das agrarspezifische Ordnungswidrigkeitenrecht und Strafrecht, wozu beispielsweise der Subventions- und Abgabebetrug zählen.

Eine Besonderheit des Agrarrechts ist es ferner, dass es auch eine internationale Ausbreitung dadurch erfahren hat, dass gerade viele Richtlinien der EU das Landwirtschaftsrecht betreffen.

Wir beraten Sie gerne in allen hier dargestellten agrarrechtlichen Fragen. Soweit eine außergerichtliche Klärung nicht möglich sein sollte, vertreten wir Sie selbstverständlich ebenso fachkundig vor den Amts-, Land,- und Oberlandesgerichten.

Sprechen Sie uns gerne an!

Kanzlei Könemann

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