Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht ist sehr komplex und umfasst nicht nur das Zivilrecht, sondern auch das öffentliche Recht/Strafrecht. Gerade bei Unfällen spielen beide Rechtsgebiete eine Rolle. Damit Sie nicht den Überblick verlieren, stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Mit unseren Spezialisten für Verkehrsrecht und weiteren Experten auf dem Gebiet sorgen wir für reibungslose Unfallregulierungen und versuchen Ihnen mögliche Fahrverbote oder Punkte aufgrund von Bußgeldbescheiden zu ersparen.

Für Unternehmen

Bei einem großen Fuhrpark kommt es schnell zu Bußgeldverfahren oder Unfällen. Sie sind auf Ihre Außendienstmitarbeiter oder Kraftfahrer angewiesen! Wir beraten auch präventiv um Fehler beim Schadensfall oder einer Anhörung zu vermeiden und Ihre Mitarbeiter auf schwierige Situationen vorzubereiten.

Der Unfall

Sie sind an einem Unfall beteiligt. Beachten Sie die folgenden Informationen:

An der Unfallstelle

  • Anhalten
  • Unfallstelle absichern
  • Erste Hilfe leisten
  • 110 (Polizei) rufen
  • Rechtsanwalt anrufen

Die Unfallaufnahme durch die Polizei dient in erster Linie der Feststellungen der beteiligten Personen und Zeugen, sowie der Sicherung von Unfallspuren. Gegenüber der Polizei sollten Sie zunächst keine Angaben zum Unfallhergang machen. Wenn die Polizei keine Unfallaufnahme durchführt, müssen Sie selbst wichtige Daten festhalten. Machen Sie einige Fotos mit Kamera oder Handy und fertigen Sie eine Handskizze der Unfallörtlichkeiten mit der Endstellung der Fahrzeuge an. Sie sollten auch unveränderbare Merkmale (wie z. B. Kanaldeckel, Laternen, Schilder…) vermerken und in die Zeichnung aufnehmen.

Nach dem Unfall

Rechtsanwalt anrufen.

Grundsätzlich gilt:

  • Wenn Sie als Geschädigter unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt worden sind, haben Sie Anspruch auf anwaltliche Hilfe. Die Kosten für den Rechtsanwalt Ihrer Wahl sind grundsätzlich vom gegnerischen Haftpflichtversicherer zu übernehmen. Deshalb am besten einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt anrufen.
  • Ihnen entstehen keine Kosten, wenn Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden.
  • Dies gilt ebenso für die Kosten eines Gutachtens durch einen Sachverständigen Ihrer Wahl, sofern die voraussichtlichen Reparaturkosten einen Betrag in Höhe von ca. 1000,- € übersteigen

In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie folgende Dinge unbedingt immer beachten:

  • Reden Sie nur mit Ihrem Rechtsanwalt
  • Reden Sie nicht mit der gegnerischen Versicherung
  • Reden Sie erst mit der Polizei, nachdem Sie mit Ihrem Rechtsanwalt gesprochen haben

Was machen wir im Verkehrsrecht für Sie

Wir übernehmen den kompletten Schriftverkehr mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung, Ihrem Sachverständigen, Ihrer Werkstatt, der Polizei, der Staatsanwaltschaft und gegebenenfalls Ihrer eigenen Versicherung. Dies bedeutet für Sie, dass Sie sämtliche Ihnen zustehenden Entschädigungsleistungen vollständig erhalten.

Unsere langjährige Erfahrung bei der Abwicklung von Verkehrsunfälle zeigt, dass die gegnerischen Haftpflichtversicherer nur dann alle Entschädigungsleistungen (z.B.: Nutzungs- und Verdienstausfall, Mietwagenkosten, merkantiler Minderwert…) zahlen, wenn sie durch einen Rechtsanwalt richtig berechnet und dazu aufgefordert werden.

Kanzlei Könemann

Büro Neustadt

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19306 Neustadt-Glewe

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