Welche Rechte hat der Käufer einer mangelhaften
Sache?
Das BGB räumt dem Käufer einer mangelhaften Sache verschiedene Rechte ein.
Diese sollen nachfolgend einmal aufgelistet werden.
Recht auf Nacherfüllung
Wer eine mangelhafte Sache gekauft hat, hat Anspruch auf Nacherfüllung. DieserAnspruch ist vorrangig gegenüber den anderen Gewährleistungsrechten in Form des Rücktritts vom Kaufvertrag oder Minderung des Kaufpreises. Der Verkäufer soll auf diesem Wege zunächst die Chance erhalten, den Kaufvertrag doch noch zu erfüllen.
Als Käufer können Sie im Rahmen der Nacherfüllung vom Verkäufer verlangen, dass dieser den Mangel im Rahmen einer angemessenen Frist beseitigt durch Nachbesserung oder durch Neulieferung einer mangelfreien Sache. Die Fristsetztung kann entbehrlich sein, wenn zum Rücktritt berechtigende Gründe bereits vorher
vorliegen.
Recht zum Rücktritt
Dieses Recht steht dem Käufer zu, falls die
- Frist zur Nacherfüllung ergebnislos verstrichen ist,
- die Nacherfüllung nach erfolglosem Versuch als fehlgeschlagen gilt,
- die Nacherfüllung für den Verkäufer unmöglich ist,
- die Nacherfüllung für den Verkäufer mit unzumutbaren Kosten verbunden ist
oder - der Verkäufer die Nacherfüllung ernsthaft und ausdrücklich verweigert
Die gegenseitig empfangenen Leistungen sind dann zurückzugeben.
Recht zur Minderung
Wenn Sie die gekaufte Sache trotz Mangels behalten wollen, können Sie statt eines Rücktritts vom Kaufvertrag auch eine Minderung des Kaufpreises geltend machen.
Dies bedeutet, dass der Kaufpreis nachträglich reduziert wird. Um wie viel der Kaufpreis gemindert wird, wird durch Vergleich des Werts der Sache bei angenommener Mangelfreiheit im Vergleich zum wirklichen Wert ermittelt.
Schadensersatz
Darüber hinaus kann ein Mangel auch zusätzliche Schadensersatzansprüche auslösen. Das kann etwa der Fall sein, wenn die Ersatzbeschaffung einer mangelfreien Sache für den Käufer mit höheren Kosten verbunden ist. Voraussetzung eines Schadenersatzanspruchs ist, dass der Verkäufer den Mangel zu vertreten hat.,
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