Baurecht

Wir sind kompetenter Ansprechpartner rund um Fragen und Problemstellungen des privaten Baurechts, sowie des Architekten- und Ingenieurrechts.

Dazu gehört einerseits sowohl die Interessensvertretung des privaten Bauherren gegenüber dem Werkunternehmer selbst, als auch die lösungsorientierte Vertretung des Werkunternehmers oder Bauträgers gegenüber Kunden und Subunternehmern andererseits, sowohl unter Berücksichtigung von Werkverträgen nach BGB oder VOB/B. Von unserer Tätigkeit umfasst sind auch Fallgestaltungen, die sich mit Architektenrecht per se und der Architektenvergütung nach der HOIA befassen. Auch Fragen rund um den Werkvertrag als solches, den Hausbauvertrag oder Architektenvertrag sind Gegenstand unserer Tätigkeit. Wir beraten Sie gern!

Grundlegendes Ziel bei Problemfällen sollte in jedem Fall eine möglichst kurzfristige einvernehmliche Klärung der Differenzen zwischen den Parteien sein, da es gerade im Bereich des Baurechts auf beiden Seiten aufgrund der finanziellen Belastung schnell um Existenzfragen geht. Es kann daher nur zu einer frühzeitigen Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe geraten werden, gerade wenn das Problem mit dem Vertragspartner noch gar nicht direkt angesprochen wurde. Es lässt sich hier noch Vieles im Wege präventiven Handelns klären. Oftmals ist weder der einen noch der anderen Seite bewusst, welche Möglichkeiten und Rechte Ihnen schon von Gesetzeswegen gegeben sind. Hier ist mitunter schnelles Handeln auch erforderlich und geboten.

Soweit eine außergerichtliche Klärung nicht möglich sein sollte, vertreten wir Sie selbstverständlich ebenso fachkundig und zielorientiert von den Amts-, Land-, und Oberlandesgerichten. Sprechen Sie uns gerne an!

Kanzlei Könemann

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