Handels- und Gesellschaftsrecht
Unter Handelsrecht ist die Summe aller privatrechtlichen Regelungen zu verstehen, die auf gewerblich tätige Unternehmer anwendbar sind. Es handelt sich mithin um das Sonderprivatrecht der Kaufleute. Das Gesellschaftsrecht beinhaltet besondere Vorschriften für Handelsgesellschaften, wobei zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften differenziert wird.
Die handelsrechtlichen Rechtsvorschriften ersetzen nicht die allgemeingültigen Vorschriften, sondern ergänzen oder modifizieren lediglich die Basisnormen (z.B. die des Kaufrechts/Werkvertragsrechts) in einer den Besonderheiten des kaufmännischen Geschäftsverkehrs Rechnung tragenden Art und Weise. In ähnlicher Weise verhält es sich mit den Sondervorschriften für Verbraucher. Zwar lässt sich unter Kaufleuten häufig bereits außergerichtlich eine „kaufmännische Lösung“ finden. Sollte dies auch mit anwaltlicher Unterstützung einmal nicht möglich sein, werden die Streitigkeiten, zumindest vor den Landgerichten, vor speziellen „Kammern für Handelssachen“ verhandelt.
Im Gesellschaftsrecht sind gerichtliche Auseinandersetzungen seltener, dafür besteht hier ein umso größerer Beratungsbedarf. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass dieses Rechtsgebiet einem ständigen Wandel unterliegt, wofür das ab dem 01.11.2008 in Kraft tretende Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) ein aktuelles Beispiel darstellt. Mit diesem Gesetz sollte dem zunehmenden Missbrauch der Haftungsbeschränkung entgegengewirkt und zugleich die deutsche GmbH im Vergleich zu ihren ausländischen Konkurrenten (v.a. der engl. Limited) attraktiver gestaltet werden.