Insolvenzrecht und Sanierungsberatung
Die Kanzlei Könemann ist seit über 20 Jahren, mithin schon vor Einführung der Insolvenzordnung (InsO 1999) auf Insolvenzrecht, Sanierung und Restrukturierung spezialisiert. Herr Rechtsanwalt Hendrik Könemann ist von verschiedenen Insolvenzgerichten zum Sachverständigen und Insolvenzverwalter bestellt worden. Er verfügt außerdem über den Fachanwaltstitel für Insolvenzrecht.
Das Team wird verstärkt durch Frau Dipl. Wirtschaftsjuristin (FH) Dorothee Mennrich die als Sachverständige und Insolvenzverwalterin durch verschiedene Gerichte bestellt wird.
Auf der Grundlage dieser vielfach nachgewiesenen Qualifikationen – in Verbindung mit langjähriger und umfangreicher Erfahrung – beraten und betreuen wir insbesondere Unternehmen, respektive deren Geschäftsführer und Vorstände. Aber auch Freiberufler und Unternehmer werden von uns in allen rechtlichen Belangen rund um das Thema Insolvenz einschließlich Sanierung mit dem Ziel der Insolvenzvermeidung betreut:
- Abwendung der Insolvenz (Sanierung oder stille Liquidation)
- Verhandlung mit Gläubigern (z. B. Banken, Lieferanten)
- Fragen der Haftung (z. B. des GmbH-Geschäftsführers wegen Insolvenzverschleppung oder gegenüber dem Finanzamt u. a.)
- arbeitsrechtliche Restrukturierungsfragen einschl. Verhandlungen mit dem Betriebsrat und Sozialplänen
- Gläubigervertretung, insbesondere Forderungsanmeldung, Teilnahme an Gläubigerversammlungen und Interessenvertretung im Gläubigerausschuss
- Abwehr von Insolvenzanfechtungen Aus- und Absonderungsrechte
- Begleitung im Insolvenzverfahren
- Erstellen von Insolvenzplänen
Unsere Unterstützung im Insolvenzrecht
Bei drohender Insolvenzreife oder Feststellung des Eintritts der Insolvenzreife helfen wir gerne bei der Erstellung der Insolvenzanträge. Wir entwickeln gegebenenfalls Modelle zur Eigenverwaltung, zum Schutzschirmverfahren oder zur Durchführung eines Insolvenzplans.
Wir sind auch gerne für natürliche Personen, seien es Unternehmer oder klassische Verbraucher tätig. Dabei begleiten wir Sie über das Insolvenzantragsverfahren rund um das eigentliche Insolvenzverfahren über die Wohlverhaltensperiode bis hin zur Erteilung der Restschuldbefreiung.
Übliche Betätigungsfelder sind hierbei:
- drohende Versagung der Restschuldbefreiung
- Verbindlichkeiten aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung
- Erstellen von Insolvenzplänen
- Begleitung im Insolvenzverfahren
- Erstellen von Insolvenzplänen